VDST Empfehlungen zum Umgang in Pandemie Situation Covid-19 im Sporttauchen
Stand: 17.4.2020
aktuell und vorübergehend werden notwendig,
• Es dürfen keine Ausbildungstauchgänge absolviert werden.
• Es darf keine Leihausrüstung genutzt werden. Besonders zu erwähnen sind hier:
Atemregler, Maske, Schnorchel
• Die örtlich gültigen und bekannten Abstandsregelungen über Wasser sind einzuhalten.
• Die Tauchtiefe ist zu begrenzen – um die Gefahr eines Tauchunfalls und die Bindung von Rettungsmitteln und Rettungspersonal möglichst auszuschließen.
Daraus ergeben sich bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Die Zweiergruppe besteht mindestens aus einem DTSA** Taucher und einem DTSA* Taucher (oder höher) als Gruppenführer. Der Gruppenführer muss mindestens ein DTSA* Brevet haben,
da hier die Fremdrettung mitausgebildet ist. - Die Tauchtiefe ist auf 15 Meter begrenzt. Es werden ausschließlich Nullzeittauchgänge durchgeführt.
- Beide Taucher haben redundante Systeme – d.h. sie haben zwei komplette Atemregler an getrennt absperrbaren Ventilen und führen so viel Luftvorrat mit sich, dass eine Notatmung aus
dem Regler des Tauchpartners (Out of Air) ausgeschlossen ist. - Es wird empfohlen, dass beide Taucher getrennt zu ihrem örtlichen Tauchgewässer fahren, sofern sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben. Die unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen und Auslegungen sind hierbei stets zu berücksichtigen. „Tauchtourismus“ ist auf jeden Fall zu vermeiden.
- Für Taucher mit einer durchlebten COVID-19 Erkrankung erlischt die Tauchtauchtauglichkeit. Die dann notwendige erneute Untersuchung soll bei einem Arzt der Fachgesellschaft GTÜM unter besonderer Berücksichtigung der Lunge, ggf. mit Bildgebung, durchgeführt werden.
Dr. Heike Gatermann Hagen Engelmann
Leiterin Fachbereich Medizin Leiter Fachbereich Ausbildung